Hygieneregeln
Wiederholung schleift sich ein. Von daher hier noch einmal die zur Vermeidung der Ansteckung mit COVID-19 notwendigen Hygieneregeln, welche als Grundlage den „Hygieneplan Corona für Schulen in Hessen“ vom 22. April 2020 haben. Die Hygieneregeln gelten für alle Menschen, die sich auf dem Schulgelände befinden.
- In allen Situationen und bei jeder Begegnung: 1,5 Meter Abstand voneinander halten.
- Auch dem Schulweg und in den Pausen auf diese Abstandsregel achten. In den Begegnungsbereichen (Foyer, Mediothek, Lehrerzimmer…) ist die Abstandsregel ebenfalls einzuhalten.
- Mund und Nasenbedeckung bitte immer dann tragen, wenn die 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können.
- Nicht mit den Händen das Gesicht berühren, insbesondere nicht die Schleimhäute. Auch die Mund und Nasenbedeckung nur an den Bändern anfassen.
- Bei Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben.
- Gründliches Händewaschen mit Seife nach Betreten der Schule, nach dem Toilettengang sowie vor und nach dem Essen.
- Toilettengänge nur einzeln.
- Husten und Niesen nur in die Armbeuge und mit Wegdrehen von Personen.
- Personen mit erhöhtem Risiko sind nicht verpflichtet die Schule zu besuchen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die mit Angehörigen der Risikogruppe in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Diese Maßnahme betrifft sowohl Schülerinnen und Schüler, als auch Erwachsene. Gerne gibt die Schulleitung hierzu nähere Auskünfte. - Bei Verdacht auf eine COVID-Erkrankung ist dies der Schulleitung zu melden.